Reisedokumente

In den letzten Jahren sind verschärfte Artenschutz-Richtlinien (Washingtoner Artenschutzübereinkommen, kurz CITES) herausgegeben worden, die den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten unterbinden sollen. Unter diese Bestimmungen fallen auch Streichinstrumente und Bögen.

Bei Instrumenten betrifft das vor allem die Palisander-Arten, gelegentlich lässt sich auch Elfenbein oder Fischbein finden. Bögen hingegen bieten eine wesentlich größere Palette an zu beachtenden Materialien: Neben dem Leder können auch Bewicklung, Kopfplatte, Frosch und Beinchen aus tierischen, nicht reisefähigen Materialien bestehen.

 

Seit Einführung der CITES-Richtlinien sind wir mit der Thematik bestens vertraut und haben diesbezüglich schon verschiedene Orchester vor ihren Tourneen beraten. Nutzen Sie gerne unsere Erfahrung!

Declaration of Materials

Um beim Zoll nachweisen zu können, dass die mitgeführten Instrumente, bzw. Bögen keine zweifelhaften Materialien beinhalten, sind Geigenbauer berechtigt, eine sogenannte "Declaration of Materials" zu erstellen. Diese dokumentiert anhand von Fotos den aktuellen Zustand von Instrument/Bogen und listet alle verbauten Materialien auf.

 

Nach genauer Durchsicht erstellen wir diese Dokumente sehr gerne. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf professionelle Fotos, die es erst ermöglichen, das Dokument dem originalen Instrument, bzw. Bogen zuzuordnen.

professionelles Fotostudio für Instrumenten-Fotografie und die Erstellung von Declaration of Materials